Gruppenversicherungsverträge mit gleicher Leistung
und gleicher Prämie bilden einen Abrechnungsverband. In einer Gewinn - und Verlustrechnung
werden dann die gesamten Aufwendungen der Verträge den gesamten Einnahmen der
Verträge gegenübergestellt. Aus dieser Rechnung ergibt sich der Überschuß oder
der Verlust des Abrechnungsverbandes. Einzelne Verträge erhalten eigene Abrechnungsverbände
nur ab einer Mindestprämieneinnahme von 50.000 EUR und einer Mindestpersonenzahl
von 500 Versicherten.