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Aussteuerung ist ein spezifischer Begriff in der Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Zahlungsdauer beträgt 78 Wochen (inklusive sechs Wochen Lohnfortzahlung bei Arbeitnehmern) für ein und dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren. Dann wird ausgesteuert, das heißt, die Zahlung von Krankengeld wird eingestellt, und zwar unabhängig davon, ob der Betreffende weiterhin arbeitsunfähig ist oder ob Rentenansprüche bestehen.
Die Leistungsdauer aus den Krankentagegeldtarifen der meisten Krankenversicherungsunternehmen ist unbegrenzt, solange (völlige) Arbeitsunfähigkeit besteht. Eine Aussteuerung gibt es dort nicht.
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