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Der Basistarif Spezial war für Privatversicherte mit Wohnort im Gebiet der ehemaligen DDR gedacht. Dieser Spezialtarif wurde von den privaten Krankenversicherungen mit einheitlichen Leistungen und zu einheitlichen (vom Eintrittsalter abhängigen) Beiträgen angeboten.
Der Tarif sieht Leistungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung (einschließlich der medizinisch notwendigen Schwangerschaftsunterbrechung) in der Bundesrepublik Deutschland vor. Außerdem gilt der Tarif im europäischen Ausland und für max. 1 Monat auch in Übersee bei vorübergehendem Aufenthalt.
Der Tarif wurde auf der Basis der Statistik des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. kalkuliert. Ende 1991 wurde er auf unternehmenseigene Kalkulationsgrundlagen umgestellt werden.
Der Basistarif kann ergänzt werden mit dem Basiszusatztarif
Zwischenzeitlich werden in den neuen Bundesländer von fast allen Unternehmen die gleichen Tarife wie in den altern Bundesländern angeboten
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