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Beamtenanwärter

Für Beamtenanwärter das sind Personen, die in der Ausbildung zum Beamten stehen haben die meisten Krankenversicherungsunternehmen ein spezielles Tarifangebot.

Dieses berücksichtigt auf der Leistungsseite, daß dieser Personenkreis Beihilfeansprüche hat und auf der Beitragsseite, daß die Anwärter noch keine Dienstbezüge nach Besoldungsverordnungen oder Vergütungen nach Tarifverträgen erhalten. Diese Tarife sehen einen die Beihilfeansprüche ergänzenden, prozentualen Versicherungsschutz vor. Die Beiträge richten sich nach verschiedenen Altersgruppen und sind geschlechtsbezogen. Das Höchstaufnahmealter beträgt 35 Jahre; die Höchstvertragsdauer in der Regel fünf Jahre.

Die Sonderbedingungen für Beamtenanwärter entfallen, wenn

- die Ausbildung zum Beamten beendet ist,

- die Ausbildung zum Beamten um mehr als sechs Monate unterbrochen wird,

- die Höchstvertragsdauer erreicht ist.

Der Wegfall der Sonderbedingungen bedeutet: Die Versicherung wird zu den normalen Prozenttarifen fortgesetzt. Diese Änderung tritt automatisch also ohne Antrag des Versicherungsnehmers ein. Maßgebend für die Berechnung des Beitrages in den Normaltarifen ist das zu diesem Zeitpunkt erreichte Alter (siehe: Beitrag zur PKV).

Eine neue Risikoprüfung findet nicht statt; es entstehen auch keine neuen Wartezeiten.

Beamtenanwärter, die unmittelbar nach Abschluß ihrer Ausbildung arbeitslos sind und keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben, können sich nach den Sonderbedingungen für Schüler, Studenten u. Beamtenanwärter weiterversichern, sofern sie das Höchstaufnahmealter von 35 Jahren nicht überschritten haben. Eine neue Risikoprüfung findet bei unmittelbarem Anschluß an die Vorversicherung nicht statt; es entstehen auch keine neuen Wartezeiten.





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