Verträge, die nach dem Mustergruppenversicherungsvertrag und den genehmigten Tarifen abgeschlossen werden, können wie Einzelversicherungen sofort beginnen. Verträge mit Sonderkalkulationen und Verträge mit Berufsverbänden beginnen mit dem 1. d.M., der auf die schriftliche Genehmigung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen folgt.