Auf vertraglicher Grundlage basierende Gebührenordnung für die Abrechnung von Leistungen gegenüber den Ersatzkassen. Die Ersatzkassen-Gebührenordnung ist abgeleitet aus dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und vom Inhalt der Leistungsbeschreibungen deren relativer Wertigkeit zueinander sowie den Gebührenordnungsnummern identisch mit dem Bewertungsmaßstab für Ärzte, der bei Primärkassen zur Anwendung kommt.