Die gesetzlich vorgesehenen Leistungen der Krankenkassen bei Mutterschaft umfassen bei stationärer Entbindung auch Unterkunft, Pflege und Verpflegung für Mutter und Neugeborenes, jedoch für maximal 6 Tage nach der Entbindung. In dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Krankenhausbehandlung (§ 197 RVO).