Arbeiter und Angestellte erhalten während der ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit von Ihrem Arbeitgeber Lohn und Gehalt in voller Höhe (Siehe: Entgeltfortzahlungsgesetz). Im Arbeitsvertrag kann vorgesehen werden, daß über die sechs Wochen hinaus eine weitere Gehaltsfortzahlung erfolgt.
Bei einer Krankheitskostenvollversicherung für Angestellte oder Arbeiter muß die Krankentagegeldversicherung so abgestellt sein, daß sie nach Beendigung der Gehaltsfortzahlung beginnt. Bei Selbständigen ist die Tagegeldabsicherung nach dem individuellen Bedarf abzustimmen, stets unter Berücksichtigung der durch das Nettoeinkommen gegebenen Höchstgrenze.