Aufgabe der KBV ist die Interessenvertretung der Vertragsärzte auf Bundesebene gegenüber dem Gesetzgeber und dem Bundesgesundheitsministerium. Die KBV schließt auf Ärzteseite u. a. den Bundesmantelvertrag sowie die Verträge mit den Kostenträgern, die bundesweit zuständig sind (z. B. Berufsgenossenschaften), ab.