Unterfall der sog. Praxisgemeinschaft, bei der mehrere Ärzte gemeinsam ein Labor betreiben (gemeinsame Räume, Personal, Einrichtung), in dem die Laborleistungen der Ärzte erbracht werden.
Jeder Arzt rechnet die dort für ihn erbrachten Leistungen selbst an die Kassenärztliche Vereinigung ab. Vorteil der Laborgemeinschaft ist insbesondere eine erhebliche Kostenersparnis durch Rationalisierungsmöglichkeiten.