Bei der Risikoprüfung werden die Lebensgewohnheiten gebührend - besonders in Verbindung mit dem Gesundheitszustand - berücksichtigt. Z. B. wirkt Alkohol- und Nikotinmißbrauch bei einem Herzkranken erschwerend; dagegen wird z.B. die gesunde Sportbetätigung eines Büromenschen als risikoausgleichend angesehen.