Lese- und Rechtsschreibschwäche; Ursache vermutlich geringe Hirnteilleistungsstörung mit normaler oder überdurchschnittlicher Intelligenz (jedoch nicht eindeutig nachgewiesen). Maßnahmen stellen keine Krankheitsbehandlung dar, da es sich bei Legasthenie nicht um eine Krankheit handelt, sondern vielmehr um eine Schwäche im Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens.
Für die Beseitigung dieser Lernschwäche ist der Krankenversicherer nicht zuständig.