Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung umfaßt nicht die Leichenschau sowie die Ausstellung eines Totenscheins, da die Leistungspflicht der Krankenkassen mit dem Tod des Versicherten endet. Leichenschau und Totenschein werden daher vom Arzt bei demjenigen, der die Bestattungskosten zu tragen hat, privat liquidiert.