Die Leistungen aus dem Gruppenversicherungsvertrag stehen unmittelbar dem Hauptversicherten zu. In der Krankentagegeldversicherung kann der Leistungsanspruch per Vereinbarung in dem Verhältnis geteilt werden, wie die Prämienzahlung erfolgt. (Arbeitgeber 20 Prozent, Hauptversicherter 80 Prozent). Mitglieder von Berufsverbänden haben völlig selbständige Ansprüche gegen den Versicherer wie bei den übrigen Gruppenversicherungsverträgen.