Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig, d. h. nicht innerhalb der Zahlungsfrist entrichtet, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer zur Zahlung durch Mahnschreiben unter Setzung einer Nachfrist, der Mahnfrist auffordern. Gemäß Par. 39 VVG muß die Mahnfrist mindestens 2 Wochen, gerechnet vom Tage der Zustellung an, betragen. Folgen nach Ablauf der Mahnfrist. Siehe auch Zahlungsverzug. Mahnverfahren in der PKV siehe dort.