Im Versicherungsgewerbe: kaufmännisch und technisch vorgebildeter, selbständiger Vollkaufmann, der für Versicherungssuchende die Vermittlung von Verträgen übernimmt. Ein Versicherungsmakler kann nicht gleichzeitig Versicherungsvertreter sein. Für die einem Unternehmen nach freiem Ermessen zugeführten Geschäfte erhält der Makler von diesem eine Vermittlergebühr (Courtage). Trotzdem steht er in keinem Abhängigkeitsverhältnis zum Versicherer.