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Die meisten privaten Krankenversicherer haben Sonderbedingungen für Medizinstudenten im praktischen Jahr und Ärzte im Praktikum bei der Krankheitskostenversicherung (Siehe auch: Arzt im Praktikum).
Versicherungsfähig sind Medizinstudenten im praktischen Jahr und Ärzte im Praktikum zumeist bis zu einem Eintrittsalter von 35 Jahren, die
- während ihres Medizinstudiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule ihr praktisches Jahr absolvieren oder
- im Anschluß an ihr absolviertes Hochschulstudium als Arzt im Praktikum tätig sind.
Die Höchstversicherungsdauer beträgt bei den meisten Versicherern 5 Jahre; danach ist oftmals eine erneute Vereinbarung solcher Sonderbedingungen mit neuem Eintrittsalter möglich, sofern die sonstigen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
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