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Meldungen

Meldungen sind Formsache. Sie sind notwendig, um die Sozialversicherung der Arbeitnehmer in der richtigen Form durchführen zu können. Sie liefern die Daten zur Führung der Mitgliedschaft, zur Berechnung von Leistungen und Beiträgen. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Meldungen auszufüllen und einzureichen. Die Meldungen sind grundsätzlich bei der Krankenkasse einzureichen, die den Arbeitnehmer als Mitglied führt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer pflicht oder freiwillig versichert ist.

Die Versicherungspflicht ist nicht davon abhängig, ob der Arbeitgeber seine Meldepflicht erfüllt. Auch wenn er seinen Arbeitnehmer nicht anmeldet, kommt Versicherungspflicht ggf. rückwirkend zum Zug. Der Versicherungsschutz soll eben nicht vom Verhalten des Arbeitgebers abhängig gemacht werden.

Versicherungspflichtig ist, wer gegen Entgelt beschäftigt wird. Weitere Voraussetzungen werden an den Versicherungsschutz nicht geknüpft.

Meldungsarten: Abmeldung, Anmeldung,

Kontrollmeldung, Listenmeldung,

Sofortmeldung,

Unterbrechungsmeldung.

                              Meldetatbestand                                    Meldefrist                                         
                                                                                                                                    
Anmeldung                     - Beginn der Beschäftigung                         2 Wochen (bei DÜVO bis zu 6 Wochen)                
                              - Sonstige Gründe                                                                                     
                                                                                                                                    
                              - geringfügige Beschäftigung                       innerhalb einer Woche                              
                                                                                                                                    
                              - bei Beschäftigung in "                       am ersten Beschäftigungstag                        
                               gefährdeten" Bereichen                                                                           
                                                                                                                                    
Abmeldung                     - Ende der Beschäftigung                                                                              
                              - Sonstige Gründe                                  6 Wochen                                           
                              - Ende der Beschäftigung                                                                              
                                wegen Tod                                                                                           
                                                                                                                                    
Jahresmeldung                 - Entgelt des vergangenen                          bis 31. März des Folgejahres                       
                                Kalenderjahres                                                                                      
                                                                                                                                    
Sonstige                      - Unterbrechungsmeldung                            2 Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der 
Meldungen                       bei Beitragsfreiheit von                         Beitragsfreiheit                                    
                                mehr als einem                                                                                      
                                Kalendermonat                                                                                       
                                                                                                                                    
                              - einmalig gezahltes Arbeits                       unverzüglich nach der Auszahlung                   
                                entgelt                                                                                             
                                                                                                                                    
Sofortmeldung                 - Beginn der Beschäftigung                         spätestens am Tag des Beginns der Beschäftigung    
                                in bestimmten                                                                                       
                                Wirtschaftsbereichen                                                                                
                                                                                                                                    
Kontrollmeldung               - Nichtvorlage des Sozialver -                     spätestens nach Ablauf des 4. Tages ab             
                                sicherungsausweises                              Beschäftigungsbeginn                                
                                                                                                                                    
Berichtigungsmeldung          - Berichtigung bereits abge -                      unverzüglich nach Feststellung des Fehlers         
Stornierung                      gebener Meldungen                                                                                   
                                                                                                                                    
Änderungsmeldung              - Änderung des Namens                              unverzüglich nach Bekanntwerden der Änderung       
                              - Änderung der Staatsange -                                                                           
                                hörigkeit                                                                                           
                                                                                                                                    





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