http://www.versicherungsnetz.de/ Versicherungsvergleich Test Versicherungen Adressen Experte News Versicherungslexikon Impressum Suche im Versicherungsnetz
Ihr Versicherungsdepot - Verträge verwalten, optimieren und sparen - Jetzt registrieren!
Versicherungslexikon Versicherungslexikon
  A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Z - Begriff nicht gefunden?
 

Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls

Diese Obliegenheiten gehören zu den vertraglichen Pflichten (Par. 9 der AVB) des privat Versicherten:

1. Die Krankenhausbehandlung ist dem Versicherer innerhalb von 10 Tagen zu melden.

2. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alle Auskünfte zu geben, die der Versicherer braucht, um seine Leistungspflicht prüfen zu können.

3. Die versicherte Person ist verpflichtet, sich von einem vom Versicherer bekannten Arzt untersuchen zu lassen, falls dies erforderlich ist.

4. Bei der Krankentagegeldversicherung muß der Versicherer innerhalb der festgelegten Fristen über Beginn und Ende einer Arbeitsunfähigkeit unterrichtet werden.

5. Außerdem darf der Versicherte nicht gegen die Anweisung des Arztes verstoßen und die Genesung verhindern.

Verletzt der Versicherte eine dieser Obliegenheiten grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist der Versicherer nicht leistungspflichtig.





Service: Versicherungsdepot | Versicherungslexikon | Expertensuche | Diskussionsforum | Suche
Versicherungsvergleich: Autoversicherung | Bauherrenhaftpflichtversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung | Fondsgebundene Rentenversicherung | Gesetzliche Krankenkassen
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung | Hausratversicherung
LebensversicherungKFZ-Versicherung | Private Krankenversicherung
PrivathaftpflichtversicherungRechtsschutzversicherungRentenversicherung
Risiko-Lebensversicherung | Tierhalterhaftpflichtversicherung
Unfallversicherung | Wohngebäudeversicherung | Zusatzversicherung
News: Allgemeines | Politik | Urteile | Unternehmen | Gesundheit | Lesermeinung
Versicherungsnetz: Startseite | Werbung | Kontakt | Impressum | Presse | Sitemap
Fair4U © 1996-2006