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Für Pensionäre, die noch eine Beschäftigung ausüben, gibt es unterschiedliche Regelungen in allen vier Versicherungszweigen:
In der Krankenversicherung sind beschäftigte Pensionäre versicherungsfrei.
In der Rentenversicherung kommt es nicht mehr darauf an, wie hoch die Versorgungsbezüge des Pensionärs sind. Pensionäre sind seit 01.01.1992 versicherungsfrei, wenn sie eine Pension wegen Alters beziehen. Bei Bezug eine Pension wegen Dienstunfähigkeit sind sie dagegen versicherungspflichtig. Davon sind nur die Pensionäre ausgenommen, die bereits vor 1992 versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit waren. In jedem Fall muß der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.
In der Arbeitslosenversicherung dagegen sind die beschäftigten Pensionäre grundsätzlich beitragspflichtig. Sie sind nur beitragsfrei, wenn sie bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben. Aber auch dann zahlt der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil zur Arbeitslosenversicherung.
In der Pflegeversicherung, die sich stets nach der Krankenversicherung richtet, sind Pensionäre - soweit das Beschäftigungsverhältnis betroffen ist - versicherungsfrei.
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