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Die bisherigen Leistungen bei Schwerpflegebedürftigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung sind mit Wirkung vom 31.03.1995 entfallen; an ihre Stelle traten die Leistungen der Pflegeversicherung.
Siehe auch: Pflegebedürftige,
Pflegebedürftigkeit und Krankheit,
Zur steuerlichen Geltendmachung von Pflegekosten, siehe dort.
Bei der Pflege geht es nicht nur um die erforderlichen Pflegeleistungen an den Pflegebedürftigen. Vielmehr muß die Pflege personen- und zuwendungsorientiert sein; sie erfordert individuelles Vorgehen und persönliche Anteilnahme und Ansprache. Beim Umgang mit dem Pflegebedürftigen sind seine Fähigkeiten, Gewohnheiten, Wünsche und Ängste zu berücksichtigen und seine gesamte Persönlichkeit zu achten.
Bei der Pflege ist gleichzeitig auf das Kommunikationsbedürfnis des Pflegebedürftigen einzugehen.
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