Die Häusliche Pflegehilfe in der soziale Pflegeversicherung wird ergänzt um die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, wie z. B. Desinfektionsmittel, Unterlagen usw., und um technische Hilfen im Haushalt, die der Erleichterung der häuslichen Pflege dienen oder eine selbständigere Lebensführung des Pflegebedürftigen ermöglichen (Technische Hilfsmittel), wie z. B. Pflegebetten, Rollstühle, Hausnotrufanlagen usw.
Die Aufwendungen der Pflegekassen für die Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 60,00 DM nicht übersteigen.