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Träger der soziale Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die bei jeder Krankenkassen errichtet sind. Die Bundesknappschaft führt die Pflegeversicherung für die knappschaftlich Versicherten durch. Sie sind rechtlich selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts unter dem Dach der Krankenkassen.
Diese organisatorische Anbindung vollzieht sich insbesondere in folgenden Bereichen:
- Die Organe der Krankenkassen sind gleichzeitig die Organe der Pflegekassen.
- Die Pflegekassen haben kein eigenes Verwaltungspersonal und keinen gesonderten Medizinischen Dienst.
- Die Pflegekassen haben keine eigenen Landes-, Bundes- und Spitzenverbände. Die Aufgaben werden vielmehr von den entsprechenden Verbänden der Kranken- und Ersatzkassen wahrgenommen.
- Krankenkassen und Pflegekassen gehören zusammen; sie können nur gemeinsam gegründet, aufgelöst, geschlossen oder mit anderen Kranken- und Pflegekassen vereinigt werden.
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