Jeder Arbeitnehmer erhält von seinem Rentenversicherungsträger eine Versicherungsnummer, die in seinem ganzen Versicherungsleben gültig bleibt. Die Versicherungsnummer ist das maßgebliche Identifikationsmerkmal. Sie besteht aus 12 Ziffern und ist wie folgt aufgebaut:
1. Bereichsnummer der Vergabeanstalt (Stellen 12)
2. Geburtsdatum des Versicherten (Stellen 38)
3. Anfangsbuchstabe des Familiennamens des Versicherten vor der ersten Eheschließung (Stelle 9)