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Das Prinzip der Sachleistung ist die Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Versicherten erhalten ihre Leistungen als Sach- und Dienstleistungen (§ 2 Abs. 2 SGB V). Dienstleistung ist zunächst im wesentlichen die ärztliche Behandlung, Sachleistungen sind vor allem Arzneimittel, Verbandmittel und Hilfsmittel.
Nur in wenigen Fällen sieht das Gesetz abweichend von Sachleistungsprinzip eine Geldleistung oder Kostenerstattung vor. So können z. B. freiwillig Versicherte Kostenerstattung statt Sachleistung wählen. Im Gegensatz dazu gilt bei der privaten Krankenversicherung vorwiegend das Prinzip der Kostenerstattung, d. h. der privat Versicherte muß sich zunächst die Leistungen selbst einkaufen (und bezahlen) und kann dann vom Versicherungsunternehmen die Kosten zurückerstattet erhalten.
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