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Sanatorium

Eine unter (fach-) ärztlicher Leitung stehende, klimatisch günstig gelegene, meist einer speziellen Zielrichtung gemäß ausgestattete stationäre Einrichtung zur Behandlung und Betreuung genesender und/oder chronisch Kranker, bei denen kein Krankenhausaufenthalt (mehr) erforderlich ist. Spezielle Heilanwendungen, z.B. ernährungsphysiologische und physikalische Therapien gehören ebenso zu den Heilfaktoren wie die Herauslösung der Patienten aus ihrer gewohnten Umwelt. Entgegen der weit verbreiteten Meinung ist ein Sanatoriumsaufenthalt daher etwas anderes als ein lediglich der Festigung der Gesundheit und der Erhaltung der Arbeitskraft dienender Erholungsurlaub. Er dient vielmehr der Behandlung einer Krankheit. Zwischen "(Akut)Krankenhaus" und "Sanatorium" wird nicht nur im allgemeinen Sprachgebrauch unterschieden, sondern auch bei der Auslegung von allgemeinen Versicherungsbedingungen. Eine klare Abgrenzung ist aber oft nicht möglich, da in beiden Häusern immer mehr aus dem bisher üblichen Rahmen fallende Leistungen angeboten werden und eine Beurteilung erschweren. Im Gegensatz zum (Akut-)Krankenhaus werden in Sanatorien Patienten aufgenommen, die entweder an einer leichteren chronischen Krankheit leiden, oder solche, die bereits einen (Akut-)Krankenhausaufenthalt oder eine sonstige Heilbehandlung hinter sich haben, einer weiteren Krankenhausbehandlung nicht mehr bedürfen, jedoch noch nicht völlig wiederhergestellt sind.

Nach Paragraph 5 MBKK besteht derzeit keine Leistungspflicht für Kur-und Sanatoriumsbehandlung sowie Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Versicherungsträger, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht. Par. 4 MBKK sieht allerdings sog. gemischte Anstalten vor, zu denen Krankenanstalten gehören, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, im übrigen aber die Voraussetzungen von Par. 4 MBKK Absatz 4 (...öffentliche und private Krankenhäuser, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen, nach wissenschaftlich allgemein anerkannten Methoden arbeiten und Krankengeschichten führen.), erfüllen. Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in diesen Krankenanstalten werden tarifliche Leistungen nur dann gewährt, wenn der Versicherer diese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat.





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