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Für eine grobe Betrachtung ist der Überschuß der Betrag, um den die Einnahmen eines Gruppenversicherungsvertrages größer sind als seine Ausgaben. Die bei dieser Ermittlung verwendeten Zahlen werden exakt den Jahren der Entstehung zugeordnet, so daß ein reiner Gewinn oder auch Verlust für ein Versicherungsjahr entstehen kann. Der Gewinn wird in der Regel an den Versicherungsnehmer und die Teilnehmer des Gruppenversicherungsvertrages zum überwiegenden Teil zurückgegeben. Bei als VVaG organisierten privaten Krankenversicherungsunternehmen fließt ein geringer Teil des Gewinns den Mitgliedern des VVaG als Risikoprämie zu.
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