Veränderungen während eines Arbeitsverhältnisses, die eine andere Beitragsgruppe zur Folge haben, werden durch die Veränderungsmeldung bekanntgegeben. Jeder Beitragsgruppenwechsel ist auf diesem Wege mitzuteilen. Die Gründe können vielfältig sein. Ein Arbeitnehmer überschreitet die Jahresarbeitsentgeltgrenze, ein Arbeiter wechselt in das Angestellten-Verhältnis, ein älterer Arbeitnehmer erhält Altersruhegeld zugebilligt und vieles mehr. Auch ein Kassenwechsel, z.B. von der Pflichtkasse zur Ersatzkrankenkasse, wird durch die Veränderungsmeldung mitgeteilt. Siehe Meldungen.