Grundsätzlich ist jeder Personenkreis versicherbar, der fest zu umschreiben ist; z.B. "leitende Angestellte" oder "alle Arbeitnehmer". Es ist bei Arbeitgeberverträgen und Verträgen mit Berufsverbänden aber auch zu regeln, ob Ehefrauen und Kinder mit versichert werden können. Im Mustergruppenversicherungsvertrag ist dieser Einschluß für die PKV ausdrücklich genehmigt.