Ab einer bestimmten Verdiensthöhe besteht keine Versicherungspflicht in der
gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Versicherungspflichtgrenze liegt im
Jahr 2006 bei 47.250,00 EUR. Wer mehr verdient, kann in der bisherigen Krankenkasse
freiwillig versichert bleiben. Die Pflichtversicherung wandelt sich dann automatisch
in eine freiwillige Versicherung um.