Auf die Einhaltung von Wartezeiten kann bei allen Formen der Gruppenversicherung verzichtet werden. Der Zutritt zum Gruppenversicherungsvertrag vollzieht sich technisch nur dann sinnvoll, wenn bereits in anderen gleichartigen Versicherungsverträgen der Einzelversicherung zurückgelegte Versicherungszeiten angerechnet werden. So sehen die AVB lediglich eine Wartezeit für Schwangerschaft (3 Monate) vor.