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Wehrdienst

Arbeitnehmer, die zum Wehr- oder zum Zivildienst einberufen werden, sollen hierdurch keine Nachteile erleiden. Ihr Arbeitsplatz bleibt erhalten, ebenso auch ihr Versicherungsschutz in der Sozialversicherung. Der Arbeitgeber erstattet die Meldungen über Beginn und Ende des Wehrdienstes, zusätzlich eine Unterbrechungsmeldung, wenn das Arbeitsverhältnis einen vollen Kalendermonat unterbrochen wird.

In manchen Fällen endet während des Wehrdienstes das Arbeitsverhältnis. Zum Beispiel, wenn der Wehrpflichtige sich als Soldat auf Zeit übernehmen läßt (s. Soldaten). Dann muß der Arbeitnehmer auch abgemeldet werden.

Während des Wehrdienstes ruhen die Leistungen für das Mitglied selbst (Ruhen), weil er beim Bund Freie Heilfürsorge erhält. Die Krankenkasse übernimmt jedoch die Leistungen der Familienversicherung. Die Beiträge während des Wehrdienstes werden vom Bund gezahlt.





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