Unter diesem Begriff wird die Ausbildung des Arztes nach Erhalt der Approbation verstanden, die auf der Grundlage der Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern zur Anerkennung einer Fachgebietsbezeichnung oder einer Schwerpunktbezeichnung erforderlich ist.
Weiterbildung ist auch die berufsrechtlich verankerte ständige Fortbildung des Arztes in seinem Gebiet um seine Kenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten.