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Wissenserklärungen bilden den zweiten Teil der Angaben des Antragstellers oder Versicherungsnehmers dem Versicherungsunternehmen gegenüber. Im ersten Teil gibt er Willenserklärungen ab. Wissenserklärungen sind typischerweise die Erklärungen zum Gesundheitszustand und zu den sonstigen risikoerheblichen Merkmalen im Antrag auf Krankenversicherung.
Ein Versicherungsmakler kann nicht befugt sein, Wissenserklärungen an Stelle seines Kunden abzugeben. Dies gilt jedenfalls in der Krankenversicherung. Wissenserklärungen sind formgebunden. Sie haben schriftlich zu erfolgen und müssen sich auf den im Antragsformular ausgewiesenen Fragetext beziehen.
Siehe Vorvertragliche Anzeigepflicht.
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