Verordnung von Arzneimitteln oder auch Heilmitteln (z. B. Massagen) durch den Arzt, die nicht auf medizinischer Notwendigkeit beruht sondern auf dem diesbezüglichen Wunsch des Patienten (z. B. nach einem bestimmten Arzneimittel).
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Wunschverordnungen vielfach Anlaß zu Maßnahmen in der Wirtschaftlichkeitsprüfung, da nur Anspruch auf notwendige Verordnungen besteht.