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Zahlungsverzug

Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Beiträge für seine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse einzuzahlen. Kommt er seiner Zahlungspflicht nicht oder nur verspätet nach, so hat das keine mitgliedschaftsrechtlichen Folgen, jedoch zusätzliche Kosten als Säumniszuschläge. (Siehe auch: Zahlung von Beiträgen). Anders verhält es sich mit Arbeitnehmern, die freiwillig krankenversichert sind. Sie sind für ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst verantwortlich. Wenn sie in Zahlungsverzug geraten und ihre Beiträge schon für zwei Monate nicht gezahlt haben, wird ihre freiwillige Mitgliedschaft beendet, mit Ablauf des nächsten Zahltages.

Bei Beiträgen zur PKV: Siehe Mahnverfahren in der PKV.





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