Als solche werden alle Präparate genannt, die aus fetalen oder jevenilen Zellen und Geweben gewonnen werden. Die Präparate kommen sowohl in frischem Zustand (sog. Frischzellen) als auch gefriergetrocknet (sog. Trockenzellen) zur Anwendung. Gehört zur ehemaligen Wissenschaftlichkeitsklausel.