Die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) gestaltet die Teilnahme von Ärzten an der vertragsärztlichen Versorgung (§ 98 SGB V) näher aus. Sie enthält Vorschriften über Zulassungsvoraussetzungen, die Grundlagen der Bedarfsplanung sowie zu ärztlicher Kooperation.