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Gartenbauunternehmer, Gärtner und Floristen sind versicherungspflichtig nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989), sofern ihre Unternehmen eine bestimmte Grenze erreichen. Für diesen Personenkreis besteht eine Pflichtversicherung in der Gartenbau- Krankenkasse.
Früher gab es unter Umständen die Möglichkeit, Mitglied in der Gärtner- Krankenkasse (Ersatzkasse) zu werden, wenn die die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Diese Möglichkeit besteht nunmehr aufgrund der Fusion mit der Techniker Krankenkasse nicht mehr.
Gartenbau-Krankenkasse
Frankfurter Str. 126
34121 Kassel
Telefon: 0561/9280
siehe auch:
Gesetzliche Krankenversicherung