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AOK Presseservice Gesundheit - Politik

Ausgabe 16/1999 Bonn, 13.09.1999

 


 

Themen dieser Ausgabe:

Pharmaindustrie torpediert Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Urteilsserie gegen die Krankenkassen
Festbeträge sind nicht nur ein Wort
AOK: ohne Festbeträge eine halbe Milliarde Mehrkosten für Arzneimittel
Warum Arzneimittel Apothekerpreise haben
AOK begrüßt wirtschaftliche Verordnung von Generika
Kurpfuscher im Internet
AOK warnt vor Diagnosen von "Cyberdoc"

 


 

Pharmaindustrie torpediert Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Urteilsserie gegen die Krankenkassen

Inhalt: Mit Klagen gegen Festbeträge und die neuen Arzneimittelrichtlinien hat die Pharmaindustrie wichtige Instrumente zur Förderung der Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen außer Kraft gesetzt. Die AOK erklärt die Hintergründe der Urteile und mögliche Lösungen.

13.09.99 (psg) Die juristischen Schachzüge der pharmazeutischen Industrie haben dazu geführt, dass nunmehr auch die Politik dringenden Handlungsbedarf sieht: Die Krankenkassen müssen wieder in die Lage versetzt werden, ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Nur so ist es möglich, die Ausgabenentwicklung im Arzneimittelbereich zu steuern und beitragssteigernde Wirkungen auszuschließen. Im Herbst soll das Festbetragsneuordnungsgesetz (FNG) verabschiedet werden. Es regelt die Festlegung der Festbeträge und die Veröffentlichung der Arzneimittelrichtlinien. Der vorliegende Entwurf sieht vor, die Bestimmung der Festbeträge in die Hände des Bundesministeriums für Gesundheit zu legen. Dieser Schritt würde jedoch einen gravierenden Einschnitt in das deutsche System der gesetzlichen Krankenversicherung bedeuten: Das Verhältnis zwischen Staat und Selbstverwaltung würde sich grundlegend verändern. Sowohl die Spitzenverbände der Krankenkassen als auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordern daher, den Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Industrie rudert gegen den Strom

Das deutsche Gesundheitswesen braucht mehr Wirtschaftlichkeit – vor diesem Hintergrund haben auch Ärzte und Krankenkassen zum Schulterschluss gefunden. Sparsamkeit in der Arzneimittelverordnung ist jedoch eine Tugend, die bei den Pharmafirmen auf wenig Anklang stößt, stört sie doch die Umsatzentwicklung. Seit Anfang des Jahres haben sie daher eine Reihe von Urteilen gegen die Krankenkassen erwirkt, die die Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven in diesem Bereich verhindern. Die Urteilsserie hatte zur Folge, dass die Krankenkassen diverse Festbeträge für Arzneimittel rückwirkend außer Kraft setzen mussten. Ein weiterer juristischer Erfolg der Pharmaindustrie boykottierte die Umsetzung der neuen Arzneimittelrichtlinien. Sowohl der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen als auch die Krankenkassen selbst werden jedoch alle juristischen Möglichkeiten gegen diese Urteile ausschöpfen, so die AOK.

Die Festbeträge sind seit ihrer Einführung im Jahr 1989 ein Ärgernis für die Pharmafirmen. Der Grund: Festbeträge sind die Erstattungspreise der Krankenkassen für Medikamente. Liegt ein Unternehmen mit seinen Preisen über diesem Betrag, muss der Patient die Differenz selbst zahlen. In der Regel verschreiben Ärzte deshalb die Mittel, die auch zum Festbetrag erhältlich sind – zu Lasten des Umsatzes der Pharmaindustrie. Zum 1. Januar 1999 hat die Rot/Grüne Koalition verschärfend festgelegt, dass die Festbeträge bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln nur noch im unteren Preisdrittel festzulegen sind. Angestrebte jährliche Einsparung: etwa 500 Millionen Mark. Umgerechnet würden die Pharmafirmen damit pro Tag 1,4 Millionen Mark weniger verdienen. Ein Betrag, für den es sich gut juristisch streiten lässt.

Maastrichter Vertrag Grundlage für Klagen

Die bislang erfolgreichen Klagen setzten sämtlich beim Vertrag von Maastricht an, der den EU-weiten freien Wettbewerb vorsieht. Im Bereich der Gesundheitsvorsorge kennt der Vertrag jedoch lediglich staatliche Preisfestsetzungen oder Modelle wie die private Krankenversicherung – nicht jedoch das deutsche System der gesetzlichen Krankenversicherung. Dementsprechend werden gesetzliche Krankenkassen als, Unternehmen angesehen, die bei den Festbeträgen ihre Preise gegen die Anbieter durchsetzen. Dass in der Bundesrepublik die Krankenkassen den gesetzlichen Auftrag haben, Festbeträge festzulegen wird dabei ebenso außer Acht gelassen wie die Tatsache, dass die Pharmafirmen auch Preise frei festlegen können, also auch Preise über dem Festbetrag verlangen können. Konsequenz der noch nicht rechtskräftigen Beschlüsse: Die Krankenkassen mussten nicht nur bestimmte Festbeträge zurücknehmen, sondern sollen im Einzelfall sogar entstandene Umsatzeinbußen erstatten.

Neue Arzneimittelrichtlinien gestoppt

Auch im Bereich der Arzneimittelrichtlinien hat sich eine juristische Spielwiese entwickelt. Eine Neufassung der Richtlinien, die vom Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen als gesetzlicher Auftrag herauszugeben sind und das Verschreibungsverhalten der Ärzte konkretisieren sollen, lag Anfang des Jahres vor. Kurz vor der Veröffentlichung wurden sie jedoch per einstweiliger Verfügung durch einzelne Unternehmen gestoppt. Die neuen Richtlinien hätten eine Veränderung im Verordnungsverhalten der Ärzte bewirkt und nach Ansicht von Experten zu Einsparungen in Höhe von etwa 650 Millionen Mark geführt.

 

 

 

Festbeträge sind nicht nur ein Wort

AOK: ohne Festbeträge eine halbe Milliarde Mehrkosten für Arzneimittel

Inhalt: Der Begriff Festbetrag ist fester Bestandteil in der gesundheitspolitischen Berichterstattung. Die AOK erklärt, was dahinter steckt.

13.09.99 (psg) Durch die Wettbewerbsklagen einiger pharmazeutischer Firmen gegen einzelne Festbeträge für Arzneimittel können Neufestsetzungen nach dem gesetzlichen Auftrag derzeit nicht vorgenommen werden. Die AOK rechnet damit, dass hierdurch in diesem Jahr geplante Einsparungen für Arzneimittel in Höhe von 550 Millionen Mark nicht erzielt werden können.

Was sind Festbeträge?

Das Festbetragssystem wurde 1989 mit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG) eingeführt. Damit hat der Gesetzgeber die Höhe der Kostenübernahme von Arzneimitteln durch die Kassen gegenüber den Versicherten begrenzt, das heißt: Festbeträge sind Erstattungspreise der Krankenkassen. Maximal bis zur Höhe dieses Fixums wird erstattet. Verordnet der Arzt ein Arzneimittel über dem Festbetrag, muss er den Versicherten darauf hinweisen, dass dieser den Differenzbetrag selbst zu leisten hat.

Für patentgeschützte Arzneimittel, die ab 1996 zugelassen wurden, erlaubt der Gesetzgeber keine Festbeträge. Sonst sieht das Gesetz drei Festbetrags-Stufen vor, in die der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Festbetrags-Arzneimittel nach Gruppen eingliedert: wirkstoffgleiche Gruppen (Stufe 1), Gruppen mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen (Stufe 2) und Gruppen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen (Stufe 3). Die Festsetzung der Höhe der Festbeträge geschieht durch die Spitzenverbände der Kassen nach gesetzlichen Vorgaben. Danach sollen die Festbeträge eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche sowie in der Qualität gesicherte Versorgung Gewähr leisten. Gleichzeitig sollen sie Wirtschaftlichkeitsreserven ausschöpfen und einen wirksamen Preiswettbewerb auslösen.

Im Rahmen von Anhörungsverfahren wird Sachverständigen der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft, der Arzneimittelhersteller und Apotheker Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Bezüglich der Gruppenzuordnung durch den Bundesausschuß hat das Bundesgesundheitsministerium ein Beanstandungsrecht von zwei Monaten. Die Festbeträge werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie werden jährlich geprüft und können einer veränderten Marktlage angepasst werden.

Ende 1998 entfielen 64 Prozent aller Verordnungen für gesetzlich Krankenversicherte und 52,4 Prozent des Umsatzes des GKV-Marktes auf Festbetrags-Arzneimittel. Deren Gesamtumsatzvolumen betrug 17,8 Milliarden Mark.

 

 

Warum Arzneimittel Apothekerpreise haben

AOK begrüßt wirtschaftliche Verordnung von Generika

Inhalt: Für Arzneimittel trifft der Begriff Apothekerpreise in des Wortes wahrer und auch in der übertragenen Bedeutung zu. Die AOK erklärt wie Arzneimittelpreise entstehen und vergleicht mit den so genannten Nachahmerprodukten (Generika).

13.09.99 (psg) Die Leistungsausgaben der AOK für Arzneimittel pro Versichertem stiegen gegenüber 1998 im ersten Quartal 1999 um 17,5 Prozent im Westen und um 20,2 Prozent im Osten. Im ersten Halbjahr legte der Westen mit 17,8 Prozent noch einmal zu, der Osten verbuchte eine Veränderungsrate von 19,3 Prozent. Die ungebremst starke Zunahme der Arzneimittelausgaben bezeichnet der AOK-Bundesverband als Besorgnis erregend.

Wie entstehen die Arzneimittelpreise?

Für Fertigarzneimittel legt die Arzneimittel-Preisverordnung von 1998 die Preisspannen für Großhandel und Apotheken in Form von fixen prozentualen Aufschlägen fest. Diese werden dem Herstellerabgabepreis zu geschlagen. Der Herstellerabgabepreis ist der frei kalkulierte Arzneimittelpreis, zu dem der Großhandel von der pharmazeutischen Firma beliefert wird. Mit dem Anstieg des Herstellerabgabepreises fallen die prozentualen Preisspannen, sie steigen aber absolut an.

Neben diesen Zuschlägen muss der volle Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent hinzu addiert werden. Im Schnitt verdoppelt sich so der Preis eines Arzneimittels vom Hersteller bis zur Weitergabe an den Versicherten. Über die Hälfte der Arzneimittelkosten wird also durch Vertrieb und Steuern verursacht.

Witschaftlichkeit durch Generika

Generika sind wirkstoffidentische Kopien von Originalpräparaten, deren Wirkstoff keinem Patentschutz mehr unterliegt. Meistens tragen diese Präparate keinen Phantasienamen, sondern den chemischen Namen des Wirkstoffs in Kombination mit dem Firmennamen. Generika werden wie die Originale ebenfalls von den zuständigen Behörden zugelassen. Qualitätseinbußen zeigen sie nicht, sind aber deutlich preiswerter, weil der Hersteller zu Wirksamkeit und Unbedenklichkeit Bezug auf das Original nehmen kann. Dadurch spart er die sonst entstehenden Forschungskosten ein. Beispiel: Vom rezeptpfllichtigen Captopril gegen Bluthochdruck kosten 100 Tabletten à 50 mg 130,98 Mark. Das preiswerteste Generikum kostet nur 31,84 Mark. Das rezeptfreie Aspirin, 20 Tabletten zu 500 mg, kostet 7,45 Mark, das generische Pendant nur 3,18 Mark.

Nach Berechnungen der AOK könnten die Krankenkassen pro Jahr rund 2,5 Milliarden Mark sparen, wenn die Ärzte konsequent Generika verschreiben würden. Dies sei ein Betrag, der die Beitragssatzstabilität sichern helfe und für neue, häufig teurere Medikamente zur Verfügung stehe.

 

 

Kurpfuscher im Internet

AOK warnt vor Diagnosen vom "Cyberdoc"

Inhalt: Im Internet bieten viele Ärzte Beratungen per E-mail an. Die AOK erklärt, warum diese Angebote für Patienten gefährlich sein können.

13.09.99 (psg) Immer mehr kranke Menschen suchen Rat und Hilfe zu gesundheitlichen Problemen im Internet. Dort finden sie außer den verschiedensten Beratungs- und Informationsangeboten von Firmen, Verbänden oder Selbsthilfegruppen auch "virtuelle Arztpraxen": Auf unzähligen Medizinseiten rund um den Globus bieten Ärzte ihre Dienste an, indem sie Anfragen von Patienten per E-mail beantworten – nicht immer kostenlos. Das Problem: Oft kann der User ein seriöses Beratungsangebot nicht von dem eines Geschäftemachers unterscheiden, der im schlimmsten Fall nicht einmal ein Arzt ist. Zudem ist ohne eine körperliche Untersuchung eine zuverlässige Diagnose nicht möglich. In der Bundesrepublik sind solche Ferndiagnosen außerdem verboten. Die AOK warnt daher eindringlich davor, sich auf Diagnosen oder Therapievorschläge von so genannten Cyberdocs zu verlassen.

Eine Studie belegt, dass der Rat virtueller Ärzte nur mit äußerster Vorsicht zu genießen ist: Günther Eysenbach, Experte für Cybermedizin an der Universität Heidelberg, hat die Internet-Angebote von 58 Medizinern getestet. Unter dem Namen "Peter" beschrieb er den Ärzten die Symptome einer akuten Gürtelrose. Das alarmierende Ergebnis: Nur von jedem zweiten Cyberdoc bekam er überhaupt eine Antwort. Die meisten Diagnosen trafen mit ein bis zwei Tagen, vereinzelt sogar mit bis zu zehn Tagen Verzögerung ein. In diesem Zeitraum hätte der fiktive Patient erhebliche gesundheitliche Probleme bekommen oder sogar sterben können. Nur 17 von den 29 Antworten enthielten die richtige Diagnose. 27 mal wurde zu einem Arztbesuch geraten.

Durchaus nützlich ist das Internet jedoch bei der Suche nach Hintergrundinformationen zu einer Krankheit oder aktuellen medizinischen Entwicklungen: Es erleichtert das Auffinden von Ansprechpartnern und Adressen. Auch der Austausch zwischen Betroffenen auf den Seiten von Selbsthilfegruppen kann nützliches Wissen liefern. Einen Einstieg mit vielen seriösen Surf-Tipps bietet der Bereich "AOK & Partner" auf den Landesseiten der AOK-Homepage (www.aok.de).

 


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