| Pharmaindustrie
torpediert Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Urteilsserie gegen die
Krankenkassen
Inhalt: Mit Klagen gegen Festbeträge und die neuen
Arzneimittelrichtlinien hat die Pharmaindustrie wichtige Instrumente zur Förderung der
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen außer Kraft gesetzt. Die AOK erklärt die
Hintergründe der Urteile und mögliche Lösungen.
13.09.99 (psg) Die juristischen Schachzüge
der pharmazeutischen Industrie haben dazu geführt, dass nunmehr auch die Politik
dringenden Handlungsbedarf sieht: Die Krankenkassen müssen wieder in die Lage versetzt
werden, ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Nur so ist es möglich, die
Ausgabenentwicklung im Arzneimittelbereich zu steuern und beitragssteigernde Wirkungen
auszuschließen. Im Herbst soll das Festbetragsneuordnungsgesetz (FNG) verabschiedet
werden. Es regelt die Festlegung der Festbeträge und die Veröffentlichung der
Arzneimittelrichtlinien. Der vorliegende Entwurf sieht vor, die Bestimmung der
Festbeträge in die Hände des Bundesministeriums für Gesundheit zu legen. Dieser Schritt
würde jedoch einen gravierenden Einschnitt in das deutsche System der gesetzlichen
Krankenversicherung bedeuten: Das Verhältnis zwischen Staat und Selbstverwaltung würde
sich grundlegend verändern. Sowohl die Spitzenverbände der Krankenkassen als auch die
Kassenärztliche Bundesvereinigung fordern daher, den Bundesausschuss Ärzte und
Krankenkassen mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Industrie rudert gegen den Strom
Das deutsche Gesundheitswesen braucht mehr Wirtschaftlichkeit
vor diesem Hintergrund haben auch Ärzte und Krankenkassen zum Schulterschluss
gefunden. Sparsamkeit in der Arzneimittelverordnung ist jedoch eine Tugend, die bei den
Pharmafirmen auf wenig Anklang stößt, stört sie doch die Umsatzentwicklung. Seit Anfang
des Jahres haben sie daher eine Reihe von Urteilen gegen die Krankenkassen erwirkt, die
die Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven in diesem Bereich verhindern. Die
Urteilsserie hatte zur Folge, dass die Krankenkassen diverse Festbeträge für
Arzneimittel rückwirkend außer Kraft setzen mussten. Ein weiterer juristischer Erfolg
der Pharmaindustrie boykottierte die Umsetzung der neuen Arzneimittelrichtlinien. Sowohl
der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen als auch die Krankenkassen selbst werden
jedoch alle juristischen Möglichkeiten gegen diese Urteile ausschöpfen, so die AOK.
Die Festbeträge sind seit ihrer Einführung im Jahr 1989 ein Ärgernis
für die Pharmafirmen. Der Grund: Festbeträge sind die Erstattungspreise der
Krankenkassen für Medikamente. Liegt ein Unternehmen mit seinen Preisen über diesem
Betrag, muss der Patient die Differenz selbst zahlen. In der Regel verschreiben Ärzte
deshalb die Mittel, die auch zum Festbetrag erhältlich sind zu Lasten des Umsatzes
der Pharmaindustrie. Zum 1. Januar 1999 hat die Rot/Grüne Koalition verschärfend
festgelegt, dass die Festbeträge bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln nur noch im unteren
Preisdrittel festzulegen sind. Angestrebte jährliche Einsparung: etwa 500 Millionen Mark.
Umgerechnet würden die Pharmafirmen damit pro Tag 1,4 Millionen Mark weniger verdienen.
Ein Betrag, für den es sich gut juristisch streiten lässt.
Maastrichter Vertrag Grundlage für Klagen
Die bislang erfolgreichen Klagen setzten sämtlich beim Vertrag von
Maastricht an, der den EU-weiten freien Wettbewerb vorsieht. Im Bereich der
Gesundheitsvorsorge kennt der Vertrag jedoch lediglich staatliche Preisfestsetzungen oder
Modelle wie die private Krankenversicherung nicht jedoch das deutsche System der
gesetzlichen Krankenversicherung. Dementsprechend werden gesetzliche Krankenkassen als,
Unternehmen angesehen, die bei den Festbeträgen ihre Preise gegen die Anbieter
durchsetzen. Dass in der Bundesrepublik die Krankenkassen den gesetzlichen Auftrag haben,
Festbeträge festzulegen wird dabei ebenso außer Acht gelassen wie die Tatsache, dass die
Pharmafirmen auch Preise frei festlegen können, also auch Preise über dem Festbetrag
verlangen können. Konsequenz der noch nicht rechtskräftigen Beschlüsse: Die
Krankenkassen mussten nicht nur bestimmte Festbeträge zurücknehmen, sondern sollen im
Einzelfall sogar entstandene Umsatzeinbußen erstatten.
Neue Arzneimittelrichtlinien gestoppt
Auch im Bereich der Arzneimittelrichtlinien hat sich eine juristische
Spielwiese entwickelt. Eine Neufassung der Richtlinien, die vom Bundesausschuss Ärzte und
Krankenkassen als gesetzlicher Auftrag herauszugeben sind und das Verschreibungsverhalten
der Ärzte konkretisieren sollen, lag Anfang des Jahres vor. Kurz vor der
Veröffentlichung wurden sie jedoch per einstweiliger Verfügung durch einzelne
Unternehmen gestoppt. Die neuen Richtlinien hätten eine Veränderung im
Verordnungsverhalten der Ärzte bewirkt und nach Ansicht von Experten zu Einsparungen in
Höhe von etwa 650 Millionen Mark geführt.
Festbeträge sind nicht nur ein Wort
AOK: ohne Festbeträge eine halbe Milliarde Mehrkosten für Arzneimittel
Inhalt: Der Begriff Festbetrag ist fester Bestandteil in der
gesundheitspolitischen Berichterstattung. Die AOK erklärt, was dahinter steckt.
13.09.99 (psg) Durch die Wettbewerbsklagen
einiger pharmazeutischer Firmen gegen einzelne Festbeträge für Arzneimittel können
Neufestsetzungen nach dem gesetzlichen Auftrag derzeit nicht vorgenommen werden. Die AOK
rechnet damit, dass hierdurch in diesem Jahr geplante Einsparungen für Arzneimittel in
Höhe von 550 Millionen Mark nicht erzielt werden können.
Was sind Festbeträge?
Das Festbetragssystem wurde 1989 mit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG)
eingeführt. Damit hat der Gesetzgeber die Höhe der Kostenübernahme von Arzneimitteln
durch die Kassen gegenüber den Versicherten begrenzt, das heißt: Festbeträge sind
Erstattungspreise der Krankenkassen. Maximal bis zur Höhe dieses Fixums wird erstattet.
Verordnet der Arzt ein Arzneimittel über dem Festbetrag, muss er den Versicherten darauf
hinweisen, dass dieser den Differenzbetrag selbst zu leisten hat.
Für patentgeschützte Arzneimittel, die ab 1996 zugelassen wurden,
erlaubt der Gesetzgeber keine Festbeträge. Sonst sieht das Gesetz drei Festbetrags-Stufen
vor, in die der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Festbetrags-Arzneimittel
nach Gruppen eingliedert: wirkstoffgleiche Gruppen (Stufe 1), Gruppen mit
pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen (Stufe 2) und Gruppen mit
therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen (Stufe 3).
Die Festsetzung der Höhe der Festbeträge geschieht durch die Spitzenverbände der Kassen
nach gesetzlichen Vorgaben. Danach sollen die Festbeträge eine ausreichende,
zweckmäßige und wirtschaftliche sowie in der Qualität gesicherte Versorgung Gewähr
leisten. Gleichzeitig sollen sie Wirtschaftlichkeitsreserven ausschöpfen und einen
wirksamen Preiswettbewerb auslösen.
Im Rahmen von Anhörungsverfahren wird Sachverständigen der
medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft, der Arzneimittelhersteller und Apotheker
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Bezüglich der Gruppenzuordnung durch den
Bundesausschuß hat das Bundesgesundheitsministerium ein Beanstandungsrecht von zwei
Monaten. Die Festbeträge werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie werden jährlich
geprüft und können einer veränderten Marktlage angepasst werden.
Ende 1998 entfielen 64 Prozent aller Verordnungen für gesetzlich
Krankenversicherte und 52,4 Prozent des Umsatzes des GKV-Marktes auf
Festbetrags-Arzneimittel. Deren Gesamtumsatzvolumen betrug 17,8 Milliarden Mark.
Warum Arzneimittel Apothekerpreise
haben
AOK begrüßt wirtschaftliche Verordnung von Generika
Inhalt: Für Arzneimittel trifft der Begriff Apothekerpreise in
des Wortes wahrer und auch in der übertragenen Bedeutung zu. Die AOK erklärt wie
Arzneimittelpreise entstehen und vergleicht mit den so genannten Nachahmerprodukten
(Generika).
13.09.99 (psg) Die Leistungsausgaben der AOK
für Arzneimittel pro Versichertem stiegen gegenüber 1998 im ersten Quartal 1999 um 17,5
Prozent im Westen und um 20,2 Prozent im Osten. Im ersten Halbjahr legte der Westen mit
17,8 Prozent noch einmal zu, der Osten verbuchte eine Veränderungsrate von 19,3 Prozent.
Die ungebremst starke Zunahme der Arzneimittelausgaben bezeichnet der AOK-Bundesverband
als Besorgnis erregend.
Wie entstehen die Arzneimittelpreise?
Für Fertigarzneimittel legt die Arzneimittel-Preisverordnung von 1998
die Preisspannen für Großhandel und Apotheken in Form von fixen prozentualen
Aufschlägen fest. Diese werden dem Herstellerabgabepreis zu geschlagen. Der
Herstellerabgabepreis ist der frei kalkulierte Arzneimittelpreis, zu dem der Großhandel
von der pharmazeutischen Firma beliefert wird. Mit dem Anstieg des Herstellerabgabepreises
fallen die prozentualen Preisspannen, sie steigen aber absolut an.
Neben diesen Zuschlägen muss der volle Mehrwertsteuersatz von 16
Prozent hinzu addiert werden. Im Schnitt verdoppelt sich so der Preis eines Arzneimittels
vom Hersteller bis zur Weitergabe an den Versicherten. Über die Hälfte der
Arzneimittelkosten wird also durch Vertrieb und Steuern verursacht.
Witschaftlichkeit durch Generika
Generika sind wirkstoffidentische Kopien von Originalpräparaten, deren
Wirkstoff keinem Patentschutz mehr unterliegt. Meistens tragen diese Präparate keinen
Phantasienamen, sondern den chemischen Namen des Wirkstoffs in Kombination mit dem
Firmennamen. Generika werden wie die Originale ebenfalls von den zuständigen Behörden
zugelassen. Qualitätseinbußen zeigen sie nicht, sind aber deutlich preiswerter, weil der
Hersteller zu Wirksamkeit und Unbedenklichkeit Bezug auf das Original nehmen kann. Dadurch
spart er die sonst entstehenden Forschungskosten ein. Beispiel: Vom rezeptpfllichtigen
Captopril gegen Bluthochdruck kosten 100 Tabletten à 50 mg 130,98 Mark. Das preiswerteste
Generikum kostet nur 31,84 Mark. Das rezeptfreie Aspirin, 20 Tabletten zu 500 mg, kostet
7,45 Mark, das generische Pendant nur 3,18 Mark.
Nach Berechnungen der AOK könnten die Krankenkassen pro Jahr rund 2,5
Milliarden Mark sparen, wenn die Ärzte konsequent Generika verschreiben würden. Dies sei
ein Betrag, der die Beitragssatzstabilität sichern helfe und für neue, häufig teurere
Medikamente zur Verfügung stehe.
Kurpfuscher im Internet
AOK warnt vor Diagnosen vom "Cyberdoc"
Inhalt: Im Internet bieten viele Ärzte Beratungen per E-mail
an. Die AOK erklärt, warum diese Angebote für Patienten gefährlich sein können.
13.09.99 (psg) Immer mehr kranke Menschen
suchen Rat und Hilfe zu gesundheitlichen Problemen im Internet. Dort finden sie außer den
verschiedensten Beratungs- und Informationsangeboten von Firmen, Verbänden oder
Selbsthilfegruppen auch "virtuelle Arztpraxen": Auf unzähligen Medizinseiten
rund um den Globus bieten Ärzte ihre Dienste an, indem sie Anfragen von Patienten per
E-mail beantworten nicht immer kostenlos. Das Problem: Oft kann der User ein
seriöses Beratungsangebot nicht von dem eines Geschäftemachers unterscheiden, der im
schlimmsten Fall nicht einmal ein Arzt ist. Zudem ist ohne eine körperliche Untersuchung
eine zuverlässige Diagnose nicht möglich. In der Bundesrepublik sind solche
Ferndiagnosen außerdem verboten. Die AOK warnt daher eindringlich davor, sich auf
Diagnosen oder Therapievorschläge von so genannten Cyberdocs zu verlassen.
Eine Studie belegt, dass der Rat virtueller Ärzte nur mit äußerster
Vorsicht zu genießen ist: Günther Eysenbach, Experte für Cybermedizin an der
Universität Heidelberg, hat die Internet-Angebote von 58 Medizinern getestet. Unter dem
Namen "Peter" beschrieb er den Ärzten die Symptome einer akuten Gürtelrose.
Das alarmierende Ergebnis: Nur von jedem zweiten Cyberdoc bekam er überhaupt eine
Antwort. Die meisten Diagnosen trafen mit ein bis zwei Tagen, vereinzelt sogar mit bis zu
zehn Tagen Verzögerung ein. In diesem Zeitraum hätte der fiktive Patient erhebliche
gesundheitliche Probleme bekommen oder sogar sterben können. Nur 17 von den 29 Antworten
enthielten die richtige Diagnose. 27 mal wurde zu einem Arztbesuch geraten.
Durchaus nützlich ist das Internet jedoch bei der Suche nach
Hintergrundinformationen zu einer Krankheit oder aktuellen medizinischen Entwicklungen: Es
erleichtert das Auffinden von Ansprechpartnern und Adressen. Auch der Austausch zwischen
Betroffenen auf den Seiten von Selbsthilfegruppen kann nützliches Wissen liefern. Einen
Einstieg mit vielen seriösen Surf-Tipps bietet der Bereich "AOK & Partner"
auf den Landesseiten der AOK-Homepage (www.aok.de). |