|
|
| Ihr Versicherungsdepot - Verträge verwalten, optimieren und sparen - Jetzt registrieren! |
Gesetzliche Krankenkassen |
|
Gesetzliche Krankenkassen bieten Grundversorgung Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung handelt es sich bei der Mitgliedschaft in den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich um eine Pflichtversicherung. Die Versicherungspflicht in der Krankenkasse entfällt allerdings beim Überschreiten bestimmter Jahreseinkommensgrenzen (Beitragsbemessungsgrenze).
Die Krankenversicherungspflicht erfasst alle Personen, die
der sozialen Sicherung bedürfen (siehe
Versicherungspflicht).
Die gesetzliche Krankenkasse leistet im Fall von Krankheit und Schwangerschaft bzw. Mutterschaft. Die wesentlichen Leistungen (über 90%) sind dabei gesetzlich festgelegt und somit bei allen Krankenkassen gleich. Unterschiede ergeben sich bei Akupunkturbehandlung und manchen Beratungs- und Serviceleistungen. Die Höhe der Beiträge (Beitragssatz) richtet sich nach dem Einkommen der Versicherten und wird von der jeweiligen Krankenkasse festgelegt. Dabei betragen die Unterschiede z.T. mehrere hundert Euro.
|
Service:
Versicherungsdepot |
Versicherungslexikon |
Expertensuche | Diskussionsforum |
Suche
Versicherungsvergleich:
Autoversicherung |
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung |
Fondsgebundene Rentenversicherung | Gesetzliche Krankenkassen
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
|
Hausratversicherung
Lebensversicherung|
KFZ-Versicherung | Private Krankenversicherung
Privathaftpflichtversicherung | Rechtsschutzversicherung | Rentenversicherung
Risiko-Lebensversicherung
|
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Unfallversicherung | Wohngebäudeversicherung | Zusatzversicherung
News:
Allgemeines | Politik |
Urteile |
Unternehmen |
Gesundheit |
Lesermeinung
Versicherungsnetz: Startseite | Werbung |
Kontakt | Impressum |
Presse | Sitemap
Fair4U © 1996-2006