Telefonieren beim Autofahren wird teuerer
Eine Hand am Steuer, in der anderen das Handy - um das
geltende Handy-Verbot am Steuer scheren sich Deutschlands Autofahrer wenig:
Jeder Dritte hält sich nicht daran, wie eine repräsentative Studie von AXA
ergeben hat. Wer das Telefonieren nicht lassen kann, muss ab dem 1. April
allerdings mit höheren Strafen rechnen: Das Bußgeld für "rechtswidriges
Telefonieren" während der Fahrt wird zum 1. April von 30 auf 40 Euro
steigen. Zusätzlich gibt es einen Punkt in der Flensburger
Verkehrssünder-Kartei. Erlaubt bleibt Telefonieren über eine
Freisprech-Einrichtung, bei der das Mobiltelefon nicht in die Hand genommen
werden muss.
Besonders Fahrer zwischen 18 und 30 Jahren halten sich nicht an das
gesetzliche Verbot, so die Ergebnisse der Studie von AXA: 53 Prozent der
Männer und 42 Prozent der Frauen gaben an, ohne Freisprech-Einrichtung am
Steuer zu telefonieren. Über alle Altersgruppen hinweg trifft dies für 32
Prozent zu. Nach den Angaben der Befragten ist Telefonieren am Steuer also
der größte Risikofaktor im Straßenverkehr - noch vor Fahren ohne
Anschnallgurt (28 Prozent der Befragten), Fahren mit Sommerreifen im Winter
(27 Prozent) sowie Fahren unter leichtem Alkoholgenuss (26 Prozent).
Mobil-Telefonierer fahren noch schlechter als Alkoholisierte
"Die hohen Risiken des mobilen Telefonierens werden von vielen Autofahrern
immer noch unterschätzt", sagt Kraftfahrt-Experte Jens Lison von AXA. Dabei
zeigen wissenschaftliche Versuche: Mobil-Telefonierer fahren sogar deutlich
schlechter als alkoholisierte Fahrer mit 0,8 Promille. Sie reagieren
langsamer, brauchen längere Bremswege und schätzen Situationen falsch ein.
Besonders gefährlich ist der kurze Blick aufs Handy in voller Fahrt: In
einer einzigen Sekunde der Ablenkung, beispielsweise beim Wählen, legt ein
Auto bei 100 Stundenkilometern ganze 28 Meter Blindfahrt zurück, so der
Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV). Trotz
Freisprech-Einrichtung oder "Headset" empfehlen die GDV-Unfallforscher
deshalb, generell zum Telefonieren auf einen Parkplatz zu fahren.
Wer am Steuer telefoniert, gefährdet seinen Versicherungsschutz
Mit dem Handy in der Hand dürfen Fahrer nur telefonieren, wenn der Wagen
steht und der Motor aus ist. Allein schon aus Sicherheitsgründen empfiehlt
es sich, generell beim Fahren aufs Telefonieren zu verzichten. Wer grob
fahrlässig einen Unfall verursacht, muss sogar damit rechnen, dass seine
Kasko-Versicherung die Kosten für den Unfall nicht übernehmen muss. Wer auf
das Mobiltelefon im Auto nicht verzichten kann, sollte sich zumindest eine
fest eingebaute Freisprech-Einrichtung anschaffen. Bei der
Kasko-Versicherung von AXA beispielsweise ist diese als Zubehör sogar
beitragsfrei mitversichert.
Übrigens gilt das Handy-Verbot auch für Fahrradfahrer: Wer demnächst auf dem
Drahtesel telefoniert, muss statt bisher 15 Euro ab 1. April 25 Euro Strafe
zahlen. Punkte in Flensburg gibt es dafür allerdings nicht.
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(Pressemitteilung der
AXA Konzern AG vom 25.03.2004.) |
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