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Anhänger

Der Versicherungsschutz für Kfz-Anhänger richtet sich in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nach der sog. Benzinklausel bzw. entsprechende Bestimmungen über die Mitversicherung z. B. in der Betriebshaftpflichtversicherung.

Dazu gilt Folgendes:
In der sog. "kleinen Benzinklausel", die für private Haftpflichtversicherungen (etwa Privathaftpflichtversicherung , Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ) gilt, ist ausdrücklich nur der Gebrauch von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen. Da Anhänger aber mangels Motorisierung keine Kraftfahrzeuge sind, fallen sie grundsätzlich unter den Versicherungsschutz der jeweiligen Haftpflichtversicherung. Ist der Anhänger an ein Kfz angehängt, besteht (auch) Versicherungsschutz über die Kraftfahrzeughaftpflicht des Zugfahrzeugs.

In der sog. "großen Benzinklausel" , die bei gewerblichen Haftpflichtversicherungen gilt, sind dagegen Kfz-Anhänger ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Meistens wird jedoch im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung durch besondere Vereinbarung Versicherungsschutz für nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Anhänger (z. B. Anhängerarbeitsmaschinen wie Dachdeckeraufzug oder Kompressor) geboten, soweit der Anhänger nicht mehr mit dem Zugfahrzeug verbunden ist und deshalb nicht mehr über dieses versichert ist.

Seit dem 1.8.2002 haftet der Halter eines Anhängers auch aus der Betriebsgefahr (§ 7 StVG) wie bei einem Kfz. Während bislang der Anhänger im Zugbetrieb immer über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeuges versichert war, steht nunmehr die Kfz-Versicherung des Anhängers gesamtschuldnerisch mit der Versicherung des Zugfahrzeuges für Schäden Dritter ein, wenn der Anhänger einen Unfall verursacht hat. D. h., der Geschädigte kann wählen, ob er den Halter bzw. die Versicherung des Zugfahrzeugs, des Anhängers oder beide zusammen in Anspruch nimmt. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Versicherung für Anhänger künftig häufiger in Anspruch genommen wird und wegen erhöhter Schadenaufwendungen mittelfristig die Prämien steigen werden.





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