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Beitrag - Private Krankenversicherung

Der Beitrag ist in der Privaten Krankenversicherung der Preis für den Versicherungsschutz. Das bedeutet: Das Mitglied zahlt den Beitrag für die Zusage, im Versicherungsfall den vereinbarten Versicherungsschutz zu haben - und nicht, wie vielfach angenommen wird, für die in Anspruch genommene Leistung.

Der Beitrag in der Privaten Krankenversicherung ist - darin unterscheidet er sich vom Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung - risikogerecht.

Dieses alters- und geschlechtsabhängige Risiko wird je Tarif statistisch erfaßt. Dadurch kann festgestellte werden, wie hoch der Leistungsbedarf in den einzelnen Personen-, Tarif- und Altersgruppen ist. Dividiert man diesen Betrag durch die Zahl der Versicherten der jeweiligen Gruppe, erhält man den sogenannten "Pro-Kopf-Schaden". Dieser ist die Kalkulationsgrundlage für den Beitrag (Beitragskalkulation der PKV).

Der Beitrag zum Eintrittsalter verändert sich auch dann nicht mehr, wenn der Versicherte mit zunehmendem Alter höhere Leistungen braucht. Der Grund: Der Beitrag enthält eine Rückstellung für die altersbedingten Mehrausgaben, die sogenannte Altersrückstellung.

Für Kinder gelten andere Rechnungsgrundlagen. Die Kinderbeiträge sind reine Risikobeiträge - also ohne Alterungsrückstellung -, errechnet aus dem durchschnittlichen Leistungsbedarf aller Versicherten von Alter 0 - 16. Wird das 16. Lebensjahr vollendet, zahlt die versicherte Person ab Beginn des folgenden Kalenderjahres den normalen Beitrag nach Alter 17. Die Alterseinstufung ändert sich dann während der gesamten Vertragsdauer nicht mehr.

Beitragsveränderungen haben ihre Ursache also nicht darin, daß der Versicherte mit zunehmendem Alter mehr Leistungen braucht, sondern in der Verteuerung der Heilbehandlungskosten bzw. in einer erhöhten Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Siehe dazu Stichwort Beitragsanpassung.

Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag; er kann aber auch in monatlichen Beitragsraten gezahlt werden. Die monatlichen Beitragsraten werden am 1. eines jeden Monats fällig; sie sind bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem das Versicherungsverhältnis endet (siehe Beitragsfälligkeit).

Bei Beitragszahlungen wird zwischen Erstbeitrag und Folgebeitrag unterschieden. Näheres dazu unter den jeweiligen Stichwörtern.

Zum Mahnverfahren in der PKV, siehe dort.





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