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Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten betrieblichen Versicherungen. Sie hat eine Rechtsschutzfunktion, indem sie den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Betriebsangehörigen vor dem Risiko unberechtigter Haftpflichtansprüche von dritten Personen schützt. Sie leistet bei berechtigten Ansprüchen Dritter Schadensersatz.
Versicherter Personenkreis
Versichert sind neben dem Versicherungsnehmer;
gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers in dieser Funktion;
leitende Angestellte;
alle Betriebsangehörigen
in Ausübung der dienstlichen Verrichtungen.
Versicherte Risiken
Standdardmäßig ist das Betriebsstättenrisiko - hier insbesondere die Haftung bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten - einschließlich dem Haftungsrisiko als Besitzer des Betriebsgrundstückes versichert.
Je nach Versicherer und Konzept können diverse Risiken bedarfsgerecht versichert werden, z. B.
Auslandsschäden
Tätigkeitsschäden an fremden Sachen
Be- und Entladeschäden
Leitungsschäden
Senkungsschäden
Schäden an gemieteten Gebäuden
nicht versicherungspflichtige Kfz und Arbeitsmaschinen
Produkthaftpflicht
Umweltrelevante Anlagen
Die versicherten Risiken werden im Versicherungsantrag bzw. im Versicherungsschein aufgezählt oder mit Hilfe einer Betriebsbeschreibung pauschal erfasst. Vermögensschäden, die nicht Folge von Sach- oder Personenschäden sind, müssen gesondert versichert werden.
Die Versicherungsprämie richtet sich nach der Zahl der im Betrieb tätigen Personen, der Jahreslohn- und Gehaltssumme oder der Summe des Jahresumsatzes. Der Betrieb wird jährlich zur aktuellen Meldung der Risiken aufgefordert. Die Prämie in der Betriebshaftpflicht kann und sollte vom Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsunternehmen ausgehandelt werden. Der Verhandlungsspielraum ist, wenn Selbstbeteiligungen vereinbart werden, erheblich.

Gefährdungshaftung / Haftpflicht
Haftpflicht
Kraftfahrzeuge / Haftpflicht
Leitungsschäden / Haftpflicht
Mietsachschäden / Haftpflicht
Produkthaftpflichtversicherung
Tätigkeitsschadenklausel
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