Deckungsklage kann der Versicherte gegen seine Rechtsschutzversicherung erheben, wenn diese die Kostendeckung ablehnt. Die Klagefrist beträgt 6 Monate, sofern nicht anders vereinbart (§ 19 ARB 2000), und beginnt mit Ablehnung des Rechtsschutzes durch den Versicherer oder schriftlicher Mitteilung des ablehnenden Bescheides eines Schiedsgutachters.