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D&O steht für Directors & Officers Liability Insurance und versichert Mitglieder einer Unternehmensleitung (Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat) gegen Vermögensschäden, die wegen Managementfehlern gegen sie geltend gemacht werden. Angesichts der aktuell zu beobachtenden "Amerikanisierung" des deutschen Rechtssystems ist dies ein hohes Risiko, dem sich Unternehmensleiter mehr und mehr ausgesetzt sehen. Dabei können nur unwissentliche Fehlentscheidungen und ihre Folgen versichert werden.
Versicherungsnehmer der D&O Versicherung ist die Firma, versichert werden können nur Mitglieder der Geschäftsführung, des Aufsichts- oder Beirates. Voraussetzung für eine Ersatzpflicht ist, dass das Geschäftsführungsmitglied wegen einer Pflichtverletzung in Ausübung seiner Tätigkeit für diese Firma auf Grundlage von § 823 BGB haftpflichtig gemacht werden kann. Dabei kann die Haftung sowohl von der Firma selber gegen ihren Mitarbeiter, als auch durch Dritte geltend gemacht werden. Insofern ist die D&O eine besondere Versicherungsart, da nach der üblichen Systematik von Haftpflichtversicherungen Eigenschäden nicht versicherbar sind.
Steuervorteil
Die Versicherungsbeiträge zur D & O-Versicherung sind keine steuerpflichtigen Einkünfte. Dies hat das Bundesfinanzministerium dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Januar 2002 in einem Schreiben bestätigt.
Zuvor war die lohn- und einkommensteuerliche Behandlung der Beiträge nicht geklärt. Fraglich war, ob die Beiträge als steuerpflichtige Einnahmen der versicherten Manager zu werten seien. Weitere Argumente des GDV gegen einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil auf der Seite der Führungsebene, denen sich die Finanzverwaltung nun angeschlossen hat, sind:
Das Management ist als Ganzes versichert und nicht nur einzelne Personen.
Die Prämienkalkulation basiert nicht auf individuellen Merkmalen der versicherten Personen, sondern auf Betriebsdaten des Unternehmens.
Der Versicherungsanspruch steht dem Unternehmen zu.
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