Die Gesamtheit aller Versicherungsleistungen, auf die ein
Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Anspruch hat,
werden als Garantiewert bezeichnet. Der Garantiewert einer
Lebensversicherungspolice setzt sich aus dem Rückkaufswert und der
beitragsfreien Versicherungssumme zusammen.