Große Haverei sind alle Schäden, welche einem Schiffe oder der Ladung desselben zum Zwecke der Errettung beider aus einer gemeinsamen Gefahr von dem Schiffer oder auf dessen Geheiß vorsätzlich zugefügt werden. Die große Haverei wird von Schiff und Ladung gemeinsam getragen, § 78 BinnSchG.