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Haushaltsscheck - Form und Inhalt


1. Form

Nach § 28b Abs. 4 Satz 1 SGB IV bestimmen die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und die Bundesanstalt für Arbeit bundeseinheitlich die Gestaltung des Haushaltsschecks und der der Einzugsstelle in diesem Verfahren zu erteilenden Einzugsermächtigung. Der Haushaltsscheck und die Einzugsermächtigung werden im Internet unter www.haushaltsscheck.de zur Verfügung gestellt. Diese können dann vom Arbeitgeber direkt am Bildschirm fehlergeprüft ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Blankoformulare auszudrucken und handschriftlich auszufüllen.

Für Arbeitgeber ohne Internet-Anschluss werden die Vordrucke von den Rentenversicherungsträgern und dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung auf Anforderung zur Verfügung gestellt; die Krankenkassen und Arbeitsämter sind bei der Anforderung behilflich.

Der Haushaltsscheck besteht aus drei Belegen, jeweils für die Krankenkasse, die/den Beschäftigte/n und den Arbeitgeber. Die Belege sind vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu unterschreiben; der entsprechende Beleg ist bei der zuständigen Krankenkasse (Einzugsstelle) einzureichen. Die Einzugsermächtigung ist bei der erstmaligen Verwendung des Haushaltsschecks sowie bei Änderungen der Bankverbindung zusätzlich vom Arbeitgeber auszufüllen und zu unterschreiben.

2. Inhalt

Der Haushaltsscheck enthält folgende Angaben:

Zusätzlich sind anzugeben bei Abgabe des Haushaltsschecks als Meldung nach

Das Arbeitsentgelt ist in vollen Euro ohne Centbeträge anzugeben. Centbeträge von mehr als 49 sind nach oben, Centbeträge von weniger als 50 nach unten auf volle EUR-Beträge zu runden.


Haushaltsscheck - Verfahren bei der Einzugsstelle
Haushaltsscheck - Verfahren beim Arbeitgeber

Haushaltsscheck - 767-EUR-Grenze
Haushaltsscheck - Beschäftigte im Privathaushalt
Haushaltsscheck - Einzugsermächtigung
Haushaltsscheck - Geringfügig Beschäftigte
Haushaltsscheck - Übernahme AN-Beitragsanteile
Haushaltsscheck - Verfahren





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